Allgemeine Geschäftsbedingungen
“TOP FIT Sportstudio”
1. Der Vertrag wird über den angegebenen Zeitraum abgeschlossen. Er verlängert sich auf unbestimmte Zeit, falls er nicht mindestens 6 Wochen vor Ablauf von einer der Vertragsparteien postalisch gekündigt wird. Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt hiervon unberührt.
2. Das Mitglied kann seinen Vertrag nur stilllegen, wenn dies auf dem Vertragsdeckblatt ausdrücklich vereinbart ist. Die Anzahl der Monate, die der Vertrag pro Jahr max. stillgelegt werden kann, ist auf dem Vertragsdeckblatt angegeben; ist auf dem Vertragsdeckblatt nichts angegeben, kann das Mitglied seinen Mitgliedsvertrag pro Jahr max. einen Monat stilllegen. Ausnahmen werden nur akzeptiert sofern ein wichtiger Grund wie z.B. eine vorher nicht bekannte Krankheit oder bei Schwangerschaft. In beiden Fällen ist dies nur mit einem Ärztlichen Attest nachzuweisen. Die beabsichtigte Stilllegung ist dem „TOP FIT Sportstudio“ mindestens fünf Werktage vor dem Beginn der Stilllegung durch das Mitglied bekannt zu geben. Eine Stilllegung muss am Monatsersten beginnen und kann nur für volle Monate genommen werden. Für die Dauer der Stilllegung ist das Mitglied von der Zahlung der im Stilllegungszeitraum fälligen monatlichen Mitgliedsbeiträge befreit und kann Leistungen des „TOP FIT Sportstudios“ nicht in Anspruch nehmen. Die Fälligkeit einer vereinbarten wiederkehrenden Trainings- und Servicepauschale wird durch die Stilllegung nicht berührt. Im Falle einer Stilllegung verschiebt sich der Zeitpunkt der nächstmöglichen Vertragsbeendigung durch ordentliche Kündigung der Mitgliedschaft um die Dauer der Stilllegung auf einen entsprechend späteren Zeitpunkt.
3. Der Mitgliedsbeitrag ist auch dann regelmäßig bis Vertragsende zu zahlen, wenn das Mitglied die Einrichtungen des „TOP FIT Sportstudios“ nicht in Anspruch nimmt, aus Gründen, die in seiner Person liegen.
4. Die Mitgliedsbeiträge werden jeweils zum Monatsersten bzw. zum 15. jeden Monats im Voraus fällig und werden per Lastschrift eingezogen. Bankrücklastschriften sind vom Mitglied zu tragen. Für Mahnschreiben wird eine Gebühr von 5 € fällig. Eine Änderung der Bankverbindung ist dem „TOP FIT Sportstudio“ unverzüglich mitzuteilen.
5. Sobald das Mitglied mit mehr als 3 Monatsbeiträgen in Verzug kommt, wird der Vertrag zum Laufzeitende gekündigt und die Beiträge werden bis Vertragsende geltend gemacht. Für diesen Fall behält sich das „TOP FIT Sportstudio“ eine Übergabe der Forderungen an ein Inkassounternehmen vor. Daraus entstehende Kosten trägt ebenfalls das Mitglied.
6. Das Mitglied ist damit einverstanden, dass nach jeder Verlängerung der Nutzungsvereinbarung die Mitgliedsgebühr angehoben werden kann, und zwar nach 3-monatiger Vorankündigung zum nächsten Monatsersten. Die Vorankündigung der Gebühr gilt für mindestens ein Jahr
7. Das Mitglied ist berechtigt, die jeweils vertraglich vereinbarte Einrichtung von „TOP FIT Sportstudio“ zu den offiziellen Trainingszeiten zu benutzen. Diese werden durch Aushang bekannt gegeben. Änderungen hierbei bleiben vorbehalten.
8. Das „TOP FIT Sportstudio“ ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung für das Studio aufzustellen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte/des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder.
9. Das „TOP FIT Sportstudio“ behält sich vor, die Öffnungszeiten der Einrichtung in zumutbarer Weise zu ändern und/oder Teilbereiche wegen Reparatur- oder Wartungsarbeiten zeitweise zu sperren. Das Mitglied hat in solch einem Fall keinen Anspruch auf Beitragsrückvergütung.
10. Das „TOP FIT Sportstudio“ haftet nicht für Vorsatz und für grob fahrlässiges Verhalten. Dies gilt nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Mitglieds.
11. Das „TOP FIT Sportstudio“ verpflichtet sich, Daten, die sich aus der Vertragsdurchführung ergeben, nur im erforderlichen Umfang zu speichern und nicht an Dritte weiterzugeben.
12. Keine Haftung besteht für den Verlust oder die Beschädigung eingebrachter Wertgegenstände und Bekleidung. Die Bereitstellung von Spinden begründet keine Haftung für hierin eingebrachte Gegenstände. Spinde sind lediglich während der Zeit des jeweiligen Trainings zu nutzen. Das „TOP FIT Sportstudio“ ist berechtigt, missbräuchlich verwendete Schränke kostenpflichtig öffnen zu lassen.